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30 Jahre Gewährleistung
by SL Fliesen Design ✅

Normalerweise beträgt die allgemeine Gewährleistungsfrist im Handwerk nach § 634a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bei einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme.

Da wir, die SL Fliesen Design, als Meister-Fachbetrieb und familiengeführtes Unternehmen in 3. Generation seit 1957 tätig sind und in unserem Unternehmen ausschließlich langjährige Meister-Verleger und selbst ausgebildete Gesellen / Mitarbeiter beschäftigen, bieten wir unseren Kunden einen exklusiven 30-jährigen Gewährleistungsanspruch ab Abnahme des Bauwerkes auf alle unsere erbrachten Leistungen. Dies wir bei Vertragsabschluss der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt.

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